Lackaufbau / Lackschichtdickenmessung
Oldtimer
sind
Emotion
Pur...und
trotzdem
muss
man
sie
manchmal
in
Zahlen
fassen.
Irgendwann
braucht
jede/r
Oldtimerfahrer/in
eine
nüchterne
bzw.
realistische
Zahl
für
sein
Fahrzeug,
zum
Beispiel
ein
Wertgutachten,
eine
kurze
Bewertung
oder
eine
ausführliche Bewertung für die Oldtimerversicherung. Ich mache das für Sie!
Einer
der
wichtigsten
Bausteine
in
der
Abwicklung
Ihrer
Ansprüche
ist
die
Erstellung
eines
Haftpflichtschaden-Gutachtens.
Die
Kosten
hierfür
muss
der
Schädiger
bzw.
dessen
Versicherung
übernehmen.
Nur
mit
einem
qualifizierten
und
neutralen
Gutachten
werden
Sie
Aufschluss
über
die
korrekte
Schadenhöhe
erhalten
und
damit
die
Möglichkeit
haben,
Ihre
Ansprüche
–
auch
gerichtlich
–
durchzusetzen.
In
Abstimmung
mit
Ihrer
Versicherung
erstelle
ich
gerne
auch
Kasko-Gutachten.
Ein
Kostenvoranschlag
empfiehlt
sich
nur
bei
sogenannten
Bagatellschäden,
also
Schäden
bis
zu
einer
Höhe
von
ca.
750
Euro/netto.
Er
ist
also
die
kostengünstige
„kleine
Schwester“
des
Schadengutachtens,
ist
somit
weniger
umfangreich
als
ein
Schadengutachten.
- Siehe auch unter
/ Bagatellschäden -
Wenn
Sie
den
Wert
eines
Fahrzeugs
feststellen
wollen,
um
es
zu
verkaufen
oder
zu
kaufen
oder
weil
Sie
es
aus
dem
Betriebsvermögen
entnehmen
möchten,
können
wir
für
Sie
eine
Fahrzeugbewertung
erstellen.
Dabei
beziehen
wir
je
nach
Bedarf
Stellung
zu
Wiederbeschaffungswert,
Zeitwert,
Händlerverkaufswert,
Händlereinkaufswert oder die Höhe der enthaltenen Umsatzsteuer.
Bei
der
Typprüfung
wird
ermittelt,
ob
die
werksseitig
gelieferte
Ausstattung
des
Fahrzeugs noch vorhanden ist. Das kann beim An.- und Verkauf relevant sein.
Die
Reparaturkostenbestätigung
ist
bei
Vorlage
eines
Haftpflichtschadens
eine
gängige
Regulierungsmethode,
insbesondere
dann,
wenn
der
Wiederaufbau
des
Fahrzeuges
in
eigener
Verantwortung
erfolgt
oder
anderweitig
außerhalb
einer
au
-
torisierten
Fachwerkstatt
instand
gesetzt
wurde.
Der
Haftpflichtversicherer
macht
u.U.
die
Auszahlung
der
Nutzungsentschädigung
davon
abhängig,
ob
der
Anspruchsteller
nachweissen
kann,
dass
sein
Fahrzeug
entsprechend
vorgelegtem
Gutachten
sach-
und
fachgerecht
wiederaufgebaut
wurde
ist.
Der
Geschädigte
kann
seinen
Sachverständigen
beauftragen,
zur
Dokumentation
Fotos
von
dem
in
-
stand gesetzten Fahrzeug anzufertigen, die er dann als Nachweis einreichen kann.
Hatten
Sie
einen
Unfall?
Das
ist
natürlich
schlecht,
aber
noch
schlechter
ist
es
wenn
Sie
die
eigene
Schuld
oder
Unschuld
und
den
Unfallhergang
nicht
ausreichend
belegen
können.
Eine
umfassende
Beweissicherung
vom
Profi
ist
hier
die
beste
Lösung
und
bringt
viele
und
entscheidende
Vorteile
bei
anhängenden
Verfahren.
Ich
kümmere
mich
um
alle
Details
und
habe
mit
den
Jahren
eine
große
Erfahrung
in
diesem komplexen Bereich gesammelt.
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